Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzlichen Überstundenregelungen niedergeschrieben sind. Darin steht, welche Obergrenzen eingehalten werden müssen. Arbeitnehmer dürfen an Werktagen nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist zulässig, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein so genannter Freizeitausgleich ermöglicht wird - er kann also die Überstunden leisten. Pausen werden nicht in die tägliche Arbeitszeit eingerechnet
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